IMPRESSUM

ZODN-AIR.com

Peter Kind

Zugspitzstrasse 49

82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefonnummer: 0174 – 9206011

E-Mailadresse: info(at)zodn-air.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 270031943

Inhaltlich verantwortlich: Peter Kind, Adresse wie oben.

Aufsichtsbehörde:
Luftfahrtbundesamt vertreten durch den Deutschen Hängegleiterverband DHV
genehmigte Ausbildungseinrichtungen (LuftPersV § 23)

ABMAHNBESTIMMUNGEN

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollten bestimmte Inhalte oder die optische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und formlose Nachricht an uns ohne Kostennote.

Die zu Recht beanstandeten Passagen werden unverzüglich entfernt und nicht wieder aufgenommen, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir gänzlich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Eine im Sinne dieser Bestimmung korrekte Kontaktaufnahme besteht in dem Zusenden e-mail an info@zodn-air.com oder durch einen Anruf unter der auf jeder Seite genannten Rufnummer.

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ZODN-AIR, Zugspitzstrasse 49, D-85467 Garmisch-Partenkirchen

§1 Ausbildungsziel und Teilnehmer
Die Firma ZODN-AIR bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Hängegleiter oder Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. im DAEC aus. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung.

§2 Ausbildung
Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Firma ZODN-AIR. Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals
gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.

§3 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular. Die Teilnehmer haben jeweils 12 Monate Zeit sowohl die Grund- als auch die Höhenflugausbildung komplett zu absolvieren. Schafft der Teilnehmer es in diesem Zeitraum nicht, erlischt das Ausbildungsverhältnis. Eine Auszahlung anteiliger Kursgebühren entfällt. Nach Abschluss der erforderlichen Ausbildungsflüge werden Kurswiederholungen sowie Nachschulungen nach Kursabschluss pro Flug berechnet.

§4 Vergütungen
Die Vergütungen richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

§5 Kündigung durch die Firma ZODN-AIR
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Firma ZODN-AIR ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:

der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Firma ZODN-AIR unzumutbar machen.

Bei Kündigung nach Beginn der Ausbildung durch den Teilnehmer oder die Firma ZODN-AIR erfolgt keinerlei Rückzahlung.

§6 Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers.

§7 Geräte der Firma ZODN-AIR und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Firma ZODN-AIR in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben in der Firma ZODN-AIR und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Firma ZODN-AIR mitgenommen werden. Für die von der Firma ZODN-AIR eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges
Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.

§ 8 Haftung der Firma ZODN-AIR
Die Firma ZODN-AIR haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Termine
Die Firma ZODN-AIR setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler; es kann nur zu einem anderen Termin weitergeschult werden.

§ 10 Zahlungen und Rücktritt
Bei Ausbildungen die bei der Firma ZODN-AIR gebucht werden, wird mit der Anmeldung die Zahlung der Kursgebühr fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Firma ZODN-AIR eingehen muss. Es wird auch eine Anzahlung in Höhe von 50% akzeptiert. Erst mit Eingang der Zahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und es kann eine Platzreservierung erfolgen. Bei Rücktritt muss ein Teil der Ausbildungskosten einbehalten werden, um die Unkosten der Firma ZODN-AIR zu decken, gestaffelt wie folgend:

Bis 3 Monate vor Kursbeginn: Euro 150,00 Aufwandsentschädigung
Bis 20 Tage vor Kursbeginn 50 %
Bis 10 Tage vor Kursbeginn 75 %
Ab 5 Tagen vor Kursbeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.

Um diese Rücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Dem Teilnehmer wird ferner empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen.

§ 11 Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.