Impressum

ZODN-AIR.com

Peter Kind

Zugspitzstrasse 49

82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefonnummer: 0049 (0)174 – 9206011

E-Mailadresse: zodn-air(at)hotmail.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 270031943

Inhaltlich verantwortlich: Peter Kind, Adresse wie oben.

Aufsichtsbehörde:
Luftfahrtbundesamt vertreten durch den Deutschen Hängegleiterverband DHV
genehmigte Ausbildungseinrichtungen (LuftPersV § 23)

ABMAHNBESTIMMUNGEN

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollten bestimmte Inhalte oder die optische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und formlose Nachricht an uns ohne Kostennote.

Die zu Recht beanstandeten Passagen werden unverzüglich entfernt und nicht wieder aufgenommen, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir gänzlich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Eine im Sinne dieser Bestimmung korrekte Kontaktaufnahme besteht in dem Zusenden e-mail an info@zodn-air.com oder durch einen Anruf unter der auf jeder Seite genannten Rufnummer.

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ZODN-AIR, Zugspitzstrasse 49, D-85467 Garmisch-Partenkirchen

§1 Ausbildungsziel und Teilnehmer

Die FS ZODN-AIR bildet den Schüler/in zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Hängegleiter oder Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. im DAEC aus. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung.

§2 Ausbildung

Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der FS ZODN-AIR. Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.

§3 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular. Die Teilnehmer/innen haben jeweils 12 Monate Zeit sowohl die Grund- als auch die Höhenflugausbildung komplett zu absolvieren. Schafft der/die Teilnehmer/in es in diesem Zeitraum nicht, erlischt das Ausbildungsverhältnis. Eine Auszahlung anteiliger Kursgebühren entfällt. Nach Abschluss der erforderlichen Ausbildungsflüge werden Kurswiederholungen sowie Nachschulungen pro Flug berechnet.

§4 Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

§5 Kündigung und Beendigung durch Verletzung

Der Ausbildungsvertrag kann durch die FS ZODN-AIR ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn: Schüler/in gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, Schüler/in gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die FS ZODN-AIR unzumutbar machen. Es erfolgt keine Rückzahlung. Bei Kündigung nach Beginn der Ausbildung durch Teilnehmer/in oder die FS ZODN-AIR erfolgt keinerlei Rückzahlung. Bei Beendigung durch Verletzung können die noch offenen Tage nachgeholt werden. Es erfolt keine Rückzahlung.

§6 Versicherung des Flugschülers

Jeder Schüler/in nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Schüler/in wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler/in abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungs-institut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Berg-rettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers.

§7 Ausrüstung der FS ZODN-AIR und Haftung bei Beschädigung durch den Schüler/in

Flugschüler verpflichten sich, das von der FS ZODN-AIR in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Reparaturen berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben in Händen der FS ZODN-AIR und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der FS ZODN-AIR mitgenommen werden. Für die von der FS ZODN-AIR eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an der Ausrüstung durch den Schüler entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen. Eine Privathaftplichtversicherung wird empfohlen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durchGesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeits-vorschriften verfolgt werden können.

§ 8 Haftung der Firma ZODN-AIR

Die FS ZODN-AIR haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Termine

Die FS ZODN-AIR setzt gemäß dem Ausbildungsplan Orte und Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Orts- oder Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergiebt sich daraus weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler; es kann zu einem anderen von der FS ZODN-Air festgelegten Termin weitergeschult werden. Sollte kein Termin innerhalb von zwölf Monaten wahrgenommen werden, verfallen sämtliche Ansprüche.

§ 10 Zahlungen und Rücktritt

Bei Ausbildungen die bei der FS ZODN-AIR gebucht werden, wird mit der Anmeldung der Zahlung der Kursgebühr fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der FS ZODN-AIR eingehen muss. Es wird auch eine Anzahlung in Höhe von 50% akzeptiert. Erst mit Eingang der Zahlung ist die An-meldung für beide Seiten verbindlich und es kann eine Platz-reservierung erfolgen. Bei Rücktritt muss ein Teil der Aus-bildungskosten einbehalten werden, um die Unkosten der FS ZODN-AIR zu decken, gestaffelt wie folgend:

Bis 3 Monate vor Kursbeginn: Euro 150,00 Aufwandsentschädigung

Bis 20 Tage vor Seminarbeginn 50 %

Bis 10 Tage vor Seminarbeginn 75 %

Ab 5 Tagen vor Seminarbeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.

Um diese Rücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Dem Teilnehmer wird ferner empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen.

§ 11 Nebenabreden

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.

©Zodn-Air, eingetragene Wort/Bild-Marke, alle Rechte vorbehalten.

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